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In der Zeitung war ein Aufruf an alle Vermieter, evtl. freistehenden Wohnraum für die Unterbringung von demnächst ankommenden Asylanten / Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

Ha!, kann ich da nur sagen.

Solange das Gesetz es so regelt,
- dass Mieter keine Miete zahlen müssen, und dennoch nicht das Haus verlassen müssen,

- dass Mieter eine kernsanierte Wohnung innerhalb weniger Wochen in eine Ruine verwandeln und als HartzIV-Empfänger dafür nichts bezahlen müssen, weil sie nichts haben,

- dass Mieter sich einfach verpissen dürfen und Müllsäcke voller Lebensmittelreste stehen lassen, so dass sich die Wohnung in eine Fliegenbrutstätte verwandelt, und das niemanden juckt,







(Zurückgelassenes volles Katzenklo, massenweise Müllsäcke, Sperrmüll, Lebensmittelreste. Die "Dame" hat sich bereits vor mehreren Wochen aus dem Staub gemacht. Die Fussböden sind vor 4 Monaten komplett neu gemacht worden, ebenso die Tapeten. Getränkt mit Katzenpisse, werden die alten Beläge komplett entfernt werden müssen, ebenso die zerrissenen, bemalten Tapeten. Irgendwelche Folgen für die Mieterin, die vom Amt lebt? Fehlanzeige. Nix.)

- dass Mieter ihr Gerümpel und Sperrmüll stehen lassen dürfen und der Vermieter diesen Schrott auch noch einlagern muss,

solange wird wohl kaum ein Vermieter freiwillig so einem Aufruf folgen. Es tut mir irgendwie ja leid für alle, die sich korrekt verhalten, aber mir steht es Oberkante Unterlippe.

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Nebendran, wo keine Miete mehr kommt, weil die Mutter das Geld lieber zum zweiten Mal zu irgendwelchen Johannitern oder Roten-Kreuzlern brachte (Anmerkung: sie hat bereits einmal erfolglos versucht, eine Ausbildung zur Rettungssanitäter zu machen und ist dort gescheitert, nun hat sie sich in einer anderen Stadt erneut einschreiben lassen, kann aber kaum lesen und gerade so schreiben und hat den IQ einer Achtjährigen - ich, in ihrer Situation hätte sowieso versucht, irgendwas zu machen, wofür ich Geld bekomme und nicht etwas, das 1.060 Euro kostet, pro Lehrgang...) ist nun die Tochter mit den beiden Babies wieder aufgetaucht.
Ohne Babies, die sind ja in Pflegefamilien.

Alle drei dort schlafen lang und haben dann frei. Und deshalb können sie auch lange in der Nacht Theater machen. Kreischen, Schreien, Brüllen, Musik hören, Streiten, etc.
Das bedeutet dann, dass man in der Nacht, wenn es etwas abkühlt draussen, die Fenster schliessen muss, wenn man etwas Schlaf bekommen möchte. Ich bin begeistert.

By the way: man hat dort per Amtsgericht einen Betreuer eingesetzt, der jedoch nie erreichbar ist und dem gleichgültig ist, was die Mutter mit dem Geld vom Amt macht. Nach dem offiziellen Anschreiben, man möge sich ab sofort an den Betreuer wenden, kam nie wieder etwas. Ich frage mich so langsam, ob Deutschland noch richtig unterm Pony tickt.

Ich kenne beide Seiten, die des Mieters und die des Vermieters. Ich habe mich immer ordentlich benommen, in fremden Eigentum, habe Miete bezahlt und alles korrekt verlassen. Mit heutigem Praxiswissen über Mietrecht würde ich das wohl nicht mehr so verbissen sehen und ab und zu mal nicht bezahlen oder auch mal so richtig knackige Parties feiern. Ich bin letztlich ja nicht rauszuwerfen (so eine Kündigung kann sich Jahre hinziehen, wenn ich nichts anderes finde) und wo nichts zu holen ist, nunja, da ist nichts zu holen. Vermieter sind ja selbst Schuld, wenn sie Wohnraum anbieten, diese Penner und Flachpfeifen.

Hossa.




arboretum am 22.Jul 14  |  Permalink
Die Kaution werden Sie aber doch einbehalten. Und ich würde an Ihrer Stelle die Rechnung für die Reparaturkosten ihr trotzdem schicken - und auch gleich ein Exemplar ans Amt. Damit die wissen, was Sache ist. Und sofern es über Haus & Grund oder Rechtschutzversicherung eine Möglichkeit gibt, würde ich die auch verklagen. Die hat Ihnen massiv Ärger bereitet, den darf Sie gerne zurückbekommen.

Nachtrag: Dem Betreuer könnten Sie mal ein Einschreiben mit Rückschein schicken. Und bei Partylärm die Polizei rufen. Gnadenlos, immer wieder.

heim_weh am 23.Jul 14  |  Permalink
Die Kaution werden wir auf jeden Fall einbehalten, ein Anwalt ist bereits eingeschaltet. Das Amt sagt, es wäre nicht zuständig. Der Anwalt sagt, möglichst alle Kosten gering halten, da die ExMieterin nichts hat, wird von dort auch nichts kommen.

Andere Mieterin hat ebenfalls Wohnung verschlampt und keinerlei Miete bezahlt, obwohl vom Amt Mietzuwendung. Rauswerfen darf man nicht, Pfänden geht nicht, da Hartz4. Ist auch noch beleidigt, wenn man nach Miete fragt.

In Deutschland ist man als Vermieter, sobald man Mieter einziehen lässt, enteignet. Und dann wundert man sich, dass die Mieten vielerortens so hoch gestiegen sind... hohe Mieten bedeuten andere Klientel als Billigmieten und wenigstens ein wenig Hoffnung auf finanziellen Ausgleich im Falle einer langwierigen Rechtssache. Und diese Art Mieter wird man auch wieder los, da diese schnell eine neue Wohnung finden werden, wenn man sich entzweit hat.

Ich bin es so leid. Die nebendran werden überall hingefahren, kriegen alles bezahlt, kommen jedoch ihren Verpflichtungen nicht nach, haben zig Helfer und Betreuer, machen keinen Finger krumm und haben noch grosse Fresse. Ich muss überall nur bezahlen, alles selbst regeln und wenn ich irgendwo Schulden habe, werde ich per Gericht zu doppelt so viel verdonnert. Und leisten kann ich mir auch nicht mehr als diese Leute. Von der Hand in den Mund, mehr ist bei mir auch nicht drin, weil ich einfach auch nirgendwo Geld übrig habe.

Armes Deutschland, was ist aus dir nur geworden.

Die Häuser waren als Rente fürs Alter gedacht, weil ich immer nur halbtags gearbeitet habe und eh nichts weiter kriegen werde. Mein Mann ist selbständig und hat nur eine mickrige Lebensversicherung, weil selbständig eben nicht heisst, das Geld mit beiden Händen reinzuschaufeln. Wie es aussieht, werden die Häuser (komplett finanziert) uns irgendwann endgültig das Genick brechen. Aber ist nicht schlimm, dann gehen wir zum Amt, lassen die Sau raus und irgendwer anderes kümmert sich dann um alles. Hossa.

arboretum am 23.Jul 14  |  Permalink
Mein Vermieter versucht gerade einmal wieder, die Wohnung, in der ich wohne, zu verkaufen. Das weiß ich nicht von ihm selbst, sondern von anderen. Sicherheitshalber habe ich mich deshalb schon einmal beim Mieterbund erkundigt, was passiert, wenn ein Käufer die Wohnung für den Eigenbedarf will und ich während der Kündigungsfrist keine Wohnung finde. Da ich selbstständig und alles andere als reich bin, kann mir das ja durchaus passieren - Vermieter wollen lieber Mieter mit Festanstellung. Hier ist der Wohnungsmarkt angespannt und ich kann mir kein Eigentum leisten, bekäme es auch gar nicht finanziert. Wie mir der Fachanwalt sagte, hätte ich in dem Fall Pech gehabt, dann gäbe es notfalls eine Räumungsklage, der Gerichtsvollzieher setze mich auf die Straße und wo ich bliebe, interessiere keinen. Insofern wundert es mich ein bisschen, wieso Ihre missratenen Mieter nicht aus der Wohnung zu bekommen sein sollen. Wenn die zweimal keine Miete zahlen, können Sie die doch fristlos kündigen. Dann muss sich das Amt kümmern, dass die anderswo unterkommen.

heim_weh am 24.Jul 14  |  Permalink
Auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf wird Sie nicht von heute auf morgen auf die Strasse werfen. Erstmal muss eine Eigenbedarfkündigung Hand und Fuss haben und auch ernsthaft so sein. Zweitens ist es so, dass, wenn Sie so schnell nichts Neues finden, Sie nicht sofort auf der Strasse landen. Der Vermieter muss eine Räumungsklage einreichen und bis die durch ist, gehen nochmal 6 Monate ins Land.....

Bei uns ist es so, dass die nichtzahlende Mieterin eine Betreuerin hat und ziemlich sicher unter die "Härtefallregelung" fällt, also andere Voraussetzungen für einen Rauswurf bestehen. Unser Anwalt sagte uns, dass dieses sich sogar Jahre hinziehen kann, bis sie wirklich auszieht.

Bei einer Nichtfestanstellung notfalls Kontoauszüge vorlegen oder eine positive Bankauskunft erstellen lassen (kostet sich was). Weiterhin wäre eine positive Auskunft des Vorvermieters sehr schön und würde Hürden ebnen.
Für mich wäre das edenfalls kein Grund, wenn sonst alles passt und der Vorvermieter sagt, es hätte da keine Probleme gegeben. Momentan habe ich eher Probleme mit "Amtleuten" ohne Abtretungserklärung. Nie wieder.

arboretum am 25.Jul 14  |  Permalink
So wie Sie schlimme Mieter haben, hatte ich meist schlimme Vermieter. Mein aktueller hat sich beim Kauf dieser Wohnung über den Tisch ziehen lassen und lässt seinen Frust und Ärger seither gern an mir ab. Seinetwegen bin ich überhaupt in den Mieterbund eingetreten. Und selbst als die dem schrieben, wollte er so manches nicht einsehen - zum Beispiel, dass ich die Kaltmiete um bescheidene 5 Prozent kürzte, weil das Dach jahrelang undicht war und hier mehrfach Schwarzschimmel entstand. Da schrieb er mir mal wortwörtlich: "Ihre Dreistigkeit kennt wohl keine Grenzen ..." Er hat gegenüber dem Anwalt der Eigentümergemeinschaft mehrmals nachweislich falsche Angaben gemacht, was meine Mietkürzungen usw. betrifft. Kurzum, von dem habe ich nichts Gutes zu erwarten.

Durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenbedarf ist die Vermieterposition gestärkt worden. Wenn jemand diese Wohnung mit der Absicht kauft, hier selbst einzuziehen, habe ich keine Chance. Der Fachanwalt für Mietrecht, mit dem ich sprach, hatte kürzlich einen Fall, wo einem 80-jährigen Ehepaar, das schon seit Jahrzehnten in der Wohnung wohnte, wegen Eigenbedarf gekündigt worden war. Der Mann war zudem blind. Hat den Amtsrichter hier nicht interessiert, der Eigentümer gewann den Prozess.

heim_weh am 31.Jul 14  |  Permalink
Jo. So einen Vermieter kenne ich auch. Haus gegenüber. Da ist noch keiner wieder ausgezogen, ohne monatelang per Anwalt "kommuniziert" zu haben.

Uns hat jetzt die Betreuerin geraten, die Räumungsklage einzureichen. Wir denken noch drüber nach. Ist ja auch immer nur mit Scherereien verbunden. Und mit Kosten. Geld ist ja auch alle, nicht nur Nerven.

Ich drücke die Daumen für ein einfaches Ende ihrer Mietsorgen.

arboretum am 12.Aug 14  |  Permalink
Dankeschön. Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute und hoffe, Sie überstehen das alles - sowohl den Ärger mit Ihren Mietern als auch den Urknall.

arboretum am 23.Jul 14  |  Permalink
Was mir eben noch eingefallen ist: Ein guter Bekannter von mir hatte auch lange Zeit Mieter, die Hartz IV bekamen. Der hatte das so geregelt, dass das Amt die Miete direkt an ihn überwiesen hat.

arboretum am 23.Jul 14  |  Permalink
In Hinblick auf den Betreuer, der nicht reagiert, sind eventuell diese Infos zur Aufsichtspflicht für Sie interessant. Es ist nämlich keineswegs so, dass der Betreuer nie haftet. Auf ein Einschreiben muss der reagieren.

heim_weh am 24.Jul 14  |  Permalink
Hatte das Schreiben ans Amtsgericht gerade fertig, da kam ein Termin mit Betreuer zustande. Schreiben liegt jetzt erstmal in der Schublade.....

arboretum am 25.Jul 14  |  Permalink
Na, immerhin. Falls der nach dem Termin immer noch nicht aktiv wird, brauchen Sie den Brief nur noch zu aktualisieren.