BAB (1), BAB (2), Anlage UH4
Mit dem nächsten auszufüllenden Formular über Elterneinkommen kriege ich einen Anfall und raste aus. Versprochen.
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Nachdem der Anwalt der Tochter klar machte, dass die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses unwirksam sei, sollte sie letzten Montag dort weiterarbeiten.
Klar, dass sie ein mulmiges Gefühl hatte und ihre Krankmeldung habe ich verstanden.
Gestern dann ein Versuch ihrerseits, der bereits nach wenigen Stunden abgebrochen wurde. Nicht nur die Lautstärke des geschäftsführenden Ehepaars, auch die Wortwahl und die persönlichen Angriffe (Demütigungen vor der restlichen Belegschaft und sogar vor Kunden) hätte auch ich selbst nicht hingenommen.
Ein Versuch, einen Mediator aus der vielgepriesenen Innung hinzuzziehen scheitert übrigens daran, dass die Bäckerei-Innung derzeit keinen derartigen Mitarbeiter bereitstellen kann, welcher dieses Amt übernehmen könnte. Wann ein Mitarbeiter zur Verfügung stehen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Die Handwerkskammer Hildesheim ist nicht zuständig, da Tochter einen Anwalt eingeschaltet hat.
Das Arbeitsamt ist nicht zuständig, da Tochter ja (nicht mehr) gekündigt ist.
Weiterhin ungeklärt sind noch immer die Höhe des BAB (zumindest rückwirkend, da ja unsicher ist, ob es überhaupt in Zukunft noch erforderlich sein wird, und weiterhin Kindergeldbezüge (Zur Erinnerung: Tochter hat im September 2013 diese Ausbildung begonnen). Die Kindergeldkasse versucht nämlich momentan die früheren Bezüge (Tochter krank und arbeitsunfähig über viele Monate) mit den zustehenden Bezügen während einer Ausbildung aufzurechnen.
Vermutlich ist es den Beteiligten doch lieber, Tochter legt sich wieder aufs Sofa und verzichtet auf BAB und Kindergeld. Nach alledem ist ein Hartz IV-Antrag deutlich einfacher auszufüllen als sich in dieses Fiasko zwischen Nichtzuständigkeiten, Unklarheiten und Wenn und Aber zu begeben.
Hätte mir das jemand vor ein paar Monaten so prophezeit, ich hätte vor Lachen in die Ecke gepinkelt. Lachen indes tue ich nun darüber wirklich nicht mehr.
Weia, was ein Ärger, Sie Ärmste. Wieso die Handwerkskammer nicht zuständig sein soll, leuchtet mir indes noch nicht so ganz ein. Den Anwalt hatte sie ja wegen der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung von neulich eingeschaltet - was hätte sie denn nach Meinung der Handwerkskammer in dem Fall sonst tun sollen?
Wäre es vielleicht möglich, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln und die Ausbildung woanders fortzusetzen? An sich ist das zulässig, die Kammer müsste dazu detailliertere Auskunft geben können.
Tochter hat entgegen aller wiederholten Ratschläge während einer Krankschreibung einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und liegt nun wieder auf dem Sofa. Glaube ich. Ich weiss es nicht, da das Verhältnis erneut "schwer zerrüttet" ist. :-)
so ein mist aber auch.
vielleicht mal bei einem sozialverband um beratung fragen?
vdk zum beispiel.
Die raten zu einem kostenpflichtigen Anwalt. Hat sich aber inzwischen ohnehin erledigt.