Donnerstag, 4. Juli 2013
Unfug mit Stichtag 01.07.2013
Hunderegister Niedersachsen

Warum muss ich meinen Hund im zentralen Register anmelden?

Aufgrund der Vorschriften §§ 6, 16 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) müssen Sie dem Zentralen Register gegenüber bestimmte Angaben über jeden von Ihnen gehaltenen Hund machen. Diese Anmeldung ist gebührenpflichtig.


Und wozu das? Ein Austausch mit der zuständigen Gemeinde, welche die Hundesteuer erhebt, ist angeblich aus Datenrechtsgründen nicht möglich. Bei Verlust des Hundes kann auf dieses Register nicht zurückgegriffen werden, hierfür ist beispielsweise TASSO Ansprechpartner. Die Angaben über Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung sind freiwillig, sogar die Angabe über eine Gefährlichkeit des Hundes ist freiwillig. siehe Meldeformular

Was, um Gottes Willen, soll das also? Einen Sinn kann ich hier nicht erkennen, außer natürlich der Gebühr pro gemeldetem Hund. Bei Onlinemeldung sind das 14,50 plus Mehrwertsteuer. Dafür, dass ein Formular bereitgestellt wird, dessen Daten dann in einem Computer lagern.

Lächerlich, wenn es nicht zulasten der Hunde in den Tierheimen gehen würde...