Unfug mit Stichtag 01.07.2013
Hunderegister Niedersachsen

Warum muss ich meinen Hund im zentralen Register anmelden?

Aufgrund der Vorschriften §§ 6, 16 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) müssen Sie dem Zentralen Register gegenüber bestimmte Angaben über jeden von Ihnen gehaltenen Hund machen. Diese Anmeldung ist gebührenpflichtig.


Und wozu das? Ein Austausch mit der zuständigen Gemeinde, welche die Hundesteuer erhebt, ist angeblich aus Datenrechtsgründen nicht möglich. Bei Verlust des Hundes kann auf dieses Register nicht zurückgegriffen werden, hierfür ist beispielsweise TASSO Ansprechpartner. Die Angaben über Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung sind freiwillig, sogar die Angabe über eine Gefährlichkeit des Hundes ist freiwillig. siehe Meldeformular

Was, um Gottes Willen, soll das also? Einen Sinn kann ich hier nicht erkennen, außer natürlich der Gebühr pro gemeldetem Hund. Bei Onlinemeldung sind das 14,50 plus Mehrwertsteuer. Dafür, dass ein Formular bereitgestellt wird, dessen Daten dann in einem Computer lagern.

Lächerlich, wenn es nicht zulasten der Hunde in den Tierheimen gehen würde...




arboretum am 04.Jul 13  |  Permalink
Inwiefern geht das zulasten der Hunde in den Tierheimen?

heim_weh am 06.Jul 13  |  Permalink
Weil die kostenpflichtige Meldung im Hunderegister nicht die einzige Neuerung in Niedersachsen ist.

Es sind zwei Sachkundeprüfungen abzulegen, eine theoretische und eine praktische für jeweils ca. 40 Euro plus Eintragung ins Hunderegister für mindestens ca. 18 Euro. Da sind wir schon bei knapp 100 Euro und haben noch gar keinen Hund. Weiterhin ist der Chip Pflicht (je nach Tierarzt ca. 50 Euro) und eine Hundehaftpflicht (vollkommen korrekt übrigens) plus Hundesteuer (in unserer Gemeinde ca. 100 Euro im Jahr). Noch immer kein Hund, der kostet im Tierheim ca. 250 Euro, vom Züchter ca. 1.000 Euro. Erstausstattung mit Leine, Halsband, Gedöhns und Futter: ca. 200 Euro. Tierarztkosten, jährlich, wenn nichts anfällt ausser Wurmkur und Impfen: ca. 100 Euro.

Es mag sein, dass Niedersachsen bemüht ist, Beissattacken einzudämmen und weiterhin sich verantwortungsvolle Hundebesitzer zu erziehen, aber das Hunderegister zusätzlich zu allem anderen ist mir persönlich, so sinnbefreit es ist (Statistikzwecke, die der Hundebesitzer zu bezahlen hat?) der Tropfen im überlaufenden Fass. Die Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer garantiert bereits eine Erfassung, wozu nochmal diese Kacke Hunderegister?

Ich beobachte die örtlichen Tierheime seit geraumer Zeit und stelle fest, dass sich dort nicht mehr viel tut. Wer will sich denn auch jetzt noch in Niedersachsen einen Hund anschaffen, wenn er dermassen gegängelt wird und ständig Bussgelder bis zu 10.000 Euro in der Luft hängen?

arboretum am 06.Jul 13  |  Permalink
Ach so. Ich nahm an, dass Hunde, die im Tierheim sind, eh schon einen Chip tragen, weil sie entweder vorher jemandem gehört haben oder das Tierheim ihnen einen Chip verpassen lässt. In zweiten Fall hätte ich vermutet, dass das Tierheim Rabatt bekommt, genau wie bei dieser Register-Geschichte. Müssen Tierheime eigentlich Hundesteuer zahlen?

heim_weh am 08.Jul 13  |  Permalink
Wenn ein Hund noch nicht gechipt ist und das Tierheim das nachholt, schlägt sich das auf die Gebühr nieder, die das Tierheim für das jeweilige Tier erhebt. Ebenso Kastration. In Kroatien kostet eine Kastration übrigens ca. 40 Euro, in Deutschland, je nach Grösse des Hundes, ca. 500 Euro.

Nein, Tierheime bezahlen keine Hundesteuer.